Ratgeber · Recht & Gesetz
Aktuelle Förderungssituation
„Wir wollen Planungssicherheit und finanzielle Entlastung für unsere Bürger.“ Das waren die großen Versprechen unserer Regierung. Von diesen Zielen sind wir inzwischen jedoch weit entfernt. Nachdem gestern im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse die Änderungen der Förderrichtlinie verabschiedet wurden, wurde die Möglichkeit, neue Förderanträge zu stellen, umgehend gestoppt. Aktuell können lediglich noch Förderanträge für Heizungen eingereicht werden, sofern bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) vorliegt. Seit gestern Morgen ist es uns jedoch nicht mehr möglich, neue BzA zu erstellen, da der Zugang vorübergehend gesperrt wurde bzw. sich – wie es offiziell heißt – in „Wartungsarbeiten“ befindet.
Was bedeutet das konkret?
Im Bereich Heizung ist der maximale Zuschuss mit sofortiger Wirkung um 2.500 € gesunken und wird künftig alle sechs Monate weiter reduziert. Innerhalb der nächsten zweieinhalb Jahre sinkt der maximale Zuschuss somit von derzeit 16.500 € auf rund 7.700 €. Für das Handwerk bedeutet das vor allem eines: dauerhaftes Chaos. Da die Förderung künftig alle sechs Monate sinkt, müssen Kunden regelmäßig neu beraten werden. Gleichzeitig wird der Erklärungsbedarf deutlich steigen, damit sich Kunden nicht vorschnell für eine neue Gasheizung entscheiden und später – insbesondere mit Blick auf die ab 2029 geltenden Vorgaben zur Biotreppe – in eine Kostenfalle geraten. Eigentlich müsste man jetzt mit jedem Kunden sprechen, der in den kommenden zwei Jahren einen Heizungstausch plant, damit der Förderantrag bereits am 21.07. gestellt wird und keine weiteren Förderkürzungen in Kauf genommen werden müssen. Auch im Bereich der Gebäudehülle (Fenster, Dach, Haustür usw.) sind Änderungen vorgesehen. Bisher erhalten Kunden im Zusammenhang mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) einen zusätzlichen Förderbonus von 5 %. Künftig soll dieser Bonus erst ab der zweiten Sanierungsmaßnahme gewährt werden. Das würde bedeuten, dass zunächst eine kleinere, kostengünstige Maßnahme (z. B. der Austausch eines einzelnen Fensters) umgesetzt werden müsste, bevor bei einer größeren Maßnahme der zusätzliche Zuschuss gewährt wird. Auch die Förderung für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus wird um 10 % reduziert. Damit verliert diese Sanierungsvariante erheblich an Attraktivität und dürfte für viele sanierungswillige Eigentümer deutlich weniger interessant werden. Meine persönliche Einschätzung ist, dass diese Änderungen kurzfristig viele Bürger noch nicht von einer Sanierung abhalten werden, da die Einschnitte in den kommenden sechs bis zwölf Monaten noch überschaubar sind. Je näher jedoch das Ende der aktuellen Legislaturperiode rückt, desto wahrscheinlicher ist es, dass viele Eigentümer zunächst abwarten werden, welche Förderprogramme eine neue Regierung auf den Weg bringt. Für die Branche könnte das bedeuten, dass es gegen Ende der Amtszeit deutlich ruhiger wird.
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