Ratgeber · Recht & Gesetz
Gebäudeenergiegesetz 2025: Das ändert sich für Vermieter
Das Heizungsgesetz wird umgestaltet
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), im Volksmund als Heizungsgesetz bekannt, sorgt seit Jahren für Debatten. Jetzt kommt die Kehrtwende: Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform. Die bisherige 65-Prozent-Regel – die vorgab, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen – soll gestrichen werden. Das Gesetz soll technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Ein Gesetzentwurf wird bis Ostern 2026 erwartet, die Verabschiedung im Parlament bis Sommer 2026.
Die neue Bio-Treppe für Gasheizungen
Statt der strikten 65-Prozent-Regel soll es eine sogenannte Bio-Treppe geben. Das bedeutet: Neue Gas- und Ölheizungen bleiben zulässig. Sie müssen aber ab 2029 einen wachsenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen. Der erforderliche Anteil steigt schrittweise an. So können Eigentümer flexibler planen, ohne sofort auf Wärmepumpen ausweichen zu müssen. Das reduziert den Handlungsdruck erheblich.
Wann greifen die neuen Regeln in Bestandsgebäuden?
Ein wichtiger Punkt: Für Bestandsgebäude – also bestehende Mehrfamilienhäuser und Eigentümergemeinschaften – greifen die Vorgaben erst nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung. Große Städte (über 100.000 Einwohner) müssen bis 30. Juni 2026 ihre Wärmeplanung fertigstellen. Kleinere Kommunen haben bis 30. Juni 2028 Zeit. Dies gilt auch für den Kreis Unna. Erst danach gelten neue Anforderungen beim Einbau neuer Heizungen. Das gibt Ihnen als Vermieter oder Verwaltung Planungssicherheit und Zeit für Entscheidungen.
Förderungen bleiben erhalten
Die gute Nachricht: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll mindestens bis 2029 finanziell gesichert bleiben. Das bedeutet, Modernisierungen werden weiterhin unterstützt – mit bis zu 70 Prozent Förderung. In den ersten beiden Monaten 2025 wurden bereits über 35.000 Förderanträge gestellt und fast vollständig bewilligt. Das zeigt: Die Förderpraxis läuft und ist zugänglich. Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), welche Varianten für Ihre Immobilie passen.
Die Gesamtfrist bleibt: 2045 ist Schluss mit fossilen Brennstoffen
Unabhängig von den aktuellen Reformen gilt: Ab 1. Januar 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Alle Heizsysteme müssen dann zu 100 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Das ist der verbindliche Fahrplan. Wer jetzt mit erneuerbaren Technologien wie Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasse umrüstet, positioniert sich langfristig sicher und nutzt aktuelle Fördermittel aus. Wer wartet, risikiert spätere Sanierungskosten ohne Förderung.
Checkliste: Was Sie jetzt tun sollten
- Informieren Sie sich: Verfolgen Sie die kommunale Wärmeplanung Ihrer Gemeinde oder Stadt im Kreis Unna.
- Heizungsbestand dokumentieren: Falls Sie eine Wohnungseigentümergemeinschaft verwalten, muss der Heizungsbestand dokumentiert sein (Pflicht seit 2024).
- Sanierungsplanung starten: Prüfen Sie, wann Ihre Heizungsanlage das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Dann haben Sie Zeit für eine geplante Umrüstung mit Förderung.
- Beratung einholen: Sprechen Sie mit Ihrem Heizungstechnikbetrieb über die beste Lösung für Ihre Immobilie – die Bio-Treppe eröffnet neue Optionen.
- Bewohner informieren: Kommunizieren Sie transparent mit Ihren Mietern über anstehende Sanierungen und Kostentransparenz.
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Als Ihre Hausverwaltung helfe ich Ihnen gerne, die neuen Regelungen in Ihre Immobilienstrategie einzuordnen. Sprechen Sie mich an – gemeinsam finden wir den richtigen Weg für Ihr Gebäude und Ihre wirtschaftliche Situation.
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