Qualifikation
Zertifizierte Verwalterin gem. § 26a WEG
Als zertifizierte Immobilienverwalterin nach § 26a WEG erfülle ich die gesetzlichen Qualifikationsanforderungen und bin verpflichtet, mein Wissen regelmäßig durch Weiterbildungen auf dem neuesten Stand zu halten.
Gleichzeitig bin ich Mitglied im VDIV NRW – dem Verband der Immobilienverwalter in Nordrhein-Westfalen. Der Spitzenverband setzt sich seit über 30 Jahren für höchste Qualitätsstandards in der Immobilienverwaltung ein. Das gibt Ihnen als Eigentümer die Gewissheit, mit einer qualifizierten und unabhängig geprüften Fachkraft zusammenzuarbeiten.
Was bedeutet die Zertifizierung nach § 26a WEG?
Seit dem 1. Dezember 2022 dürfen sich nur noch Verwalter als „zertifiziert" bezeichnen, die eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) erfolgreich abgelegt haben. Die Prüfung umfasst rechtliche, kaufmännische und technische Grundlagen der Immobilienverwaltung.
Als Eigentümergemeinschaft haben Sie das Recht, einen zertifizierten Verwalter zu verlangen – ein wichtiges Qualitätskriterium bei der Verwalterwahl.
Mitgliedschaft im VDIV NRW
Der Verband der Immobilienverwalter Nordrhein-Westfalen (VDIV NRW) ist der Berufs- und Interessenverband für professionelle Immobilienverwaltungen. Mitglieder verpflichten sich zu Qualitätsstandards, regelmäßiger Fortbildung und einem Verhaltenskodex.
Für Sie als Eigentümer bedeutet das: Sie arbeiten mit einer Verwaltung zusammen, die sich freiwillig strengeren Anforderungen unterwirft als gesetzlich vorgeschrieben.
Ihre Vorteile
- Geprüfte Qualifikation: IHK-zertifiziert nach § 26a WEG
- Regelmäßige Fortbildung: Verpflichtung zu mindestens 20 Stunden Weiterbildung pro Jahr
- Verbandsmitgliedschaft: Gebunden an den Qualitätskodex des VDIV NRW
- Aktuelle Fachkenntnisse: Rechtliche, kaufmännische und technische Kompetenz auf dem neuesten Stand
Fragen zur Qualifikation?
Gerne erläutere ich Ihnen, was die Zertifizierung und Verbandsmitgliedschaft konkret für Ihre Eigentümergemeinschaft bedeutet.
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