Ratgeber · Recht & Gesetz
GEG 2026: Das ändert sich bei Heizungen und Sanierung
Die geplante Neuauflage: Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Die Bundesregierung hat Ende 2024 die Eckpunkte zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) veröffentlicht. Das bisherige GEG soll ab Mitte 2026 als Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) neu in Kraft treten. Die neue Fassung setzt auf Technologieoffenheit statt auf strikte Vorgaben. Das bedeutet: mehr Spielraum bei der Wahl der Heizungstechnik.
Das Heizungsgesetz wird gestrichen
Die Regelungen der §§ 71 und 72 GEG, die zum massiven Widerstand geführt haben, entfallen komplett. Konkret wegfallen:
- Die Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien
- Die Austauschpflicht für Gas- und Ölheizungen nach 30 Jahren Betrieb
- Die strikte Koppelung an kommunale Wärmeplanungsziele
Bio-Treppe: Der neue Weg mit Gas und Öl
Statt Verboten setzt das neue GMG auf einen schrittweisen Umstieg. Die sogenannte Bio-Treppe fordert einen wachsenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe bei Gas- und Ölheizungen. Ab 2029 ist ein Anteil von mindestens 10 % erforderlich. Dieser Anteil soll bis 2040 in noch nicht festgelegten Schritten steigen. Das gibt Ihnen als Eigentümer oder Vermieter Zeit für die Planung und ermöglicht teilweise Übergangslösungen.
Förderung bleibt bis mindestens 2029 erhalten
Ein wichtiger Punkt für Ihre Finanzplanung: Die Förderung von Heizungsmodernisierungen und energetischen Sanierungsmaßnahmen bleibt bestehen. Sie ist mindestens bis 2029 zugesichert. Das gilt für den Einsatz erneuerbarer Energien ebenso wie für CO₂-sparende Technologien. Diese Planungssicherheit sollten Sie nutzen, wenn eine Heizungserneuerung ansteht.
EE-Quote für Brennstoff-Lieferanten
Neu ist auch die sogenannte EE-Quote (Erneuerbare-Energien-Quote). Diese fordert von Anbietern von Heizöl und Heizgas einen Mindestanteil regenerativer Energiequellen. Experten rechnen zunächst mit 1 % Anteil, der schrittweise steigen soll. Diese Quote lässt sich auf die Bio-Treppe anrechnen. Für Nutzer von Gas- und Ölheizungen bedeutet das: Sie erhalten zunehmend CO₂-ärmere Brennstoffe, ohne selbst tätig werden zu müssen.
Nächste Schritte: Gesetzesentwurf und Inkrafttreten
Die veröffentlichten Eckpunkte sind noch keine finalen Regeln, sondern eine Absichtserklärung. Die Bundesregierung wird diese in einen formalen Gesetzesentwurf umwandeln. Dieser muss anschließend vom Bundesrat ratifiziert werden. Mit einem Inkrafttreten in der ersten Jahreshälfte 2026 wird gerechnet. Bis dahin gelten noch die Vorgaben des GEG 2024.
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