Ratgeber · Grundlagen
Hausgeld: Was steckt dahinter?
Was ist das Hausgeld?
Das Hausgeld ist der monatliche Beitrag, den jeder Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft (WEG) zahlt. Es finanziert die laufenden Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums – also alles, was nicht innerhalb der einzelnen Wohnungen liegt, sondern zum Haus als Ganzes gehört: Treppenhaus, Dach, Fassade, Heizungsanlage, Aufzug.
Das Hausgeld ist nicht mit der Miete gleichzusetzen. Eigentümer zahlen es an die WEG, nicht an einen Vermieter.
Woraus besteht das Hausgeld?
Das Hausgeld setzt sich typischerweise aus drei Bestandteilen zusammen:
- Laufende Betriebskosten: Reinigung, Versicherungen, Strom für Gemeinschaftsflächen, Gartenpflege, Hausmeisterdienste
- Verwaltungskosten: Vergütung des Verwalters, Kontoführung, Kosten für Eigentümerversammlungen
- Instandhaltungsrücklage: Ein Teil des Hausgeldes wird zurückgelegt, um zukünftige Reparaturen und Instandsetzungen finanzieren zu können (z.B. Dacherneuerung, Fassadensanierung)
Wie wird das Hausgeld berechnet?
Die Grundlage bildet der jährliche Wirtschaftsplan, den die Hausverwaltung erstellt und den die Eigentümerversammlung beschließt. Darin werden alle erwarteten Ausgaben für das kommende Jahr zusammengefasst.
Die Aufteilung auf die einzelnen Eigentümer erfolgt nach dem in der Teilungserklärung festgelegten Verteilungsschlüssel – meist nach Miteigentumsanteilen (MEA), teilweise auch nach Wohnfläche oder Einheiten.
Beispiel: Bei Gesamtkosten von 24.000 € jährlich und 10 gleichgroßen Wohneinheiten ergibt sich ein Hausgeld von 200 € pro Monat und Einheit.
Was passiert am Jahresende?
Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt der Verwalter die Jahresabrechnung. Dort werden die tatsächlich angefallenen Kosten mit den geleisteten Vorauszahlungen abgeglichen. Das Ergebnis:
- Haben Sie zu viel gezahlt, erhalten Sie eine Rückerstattung.
- Haben Sie zu wenig gezahlt, ist eine Nachzahlung fällig.
Was gilt bei vermieteten Wohnungen?
Vermieten Sie Ihre Wohnung, können Sie Teile des Hausgeldes als Betriebskosten an den Mieter weitergeben – soweit es sich um umlagefähige Kosten handelt (z.B. Grundsteuer, Versicherungen, Reinigung). Die Verwaltungsgebühr und die Instandhaltungsrücklage sind hingegen nicht umlagefähig und bleiben beim Eigentümer.
Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zum Hausgeld
Als Ihre Hausverwaltung sorge ich für einen transparenten Wirtschaftsplan und eine verständliche Jahresabrechnung. Bei Fragen erkläre ich Ihnen jeden Posten.
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