Ratgeber · Kosten & Preise
Was kostet eine Hausverwaltung?
Warum variieren die Preise so stark?
Die Kosten einer Hausverwaltung hängen von mehreren Faktoren ab: Art der Verwaltung (WEG oder Miet), Anzahl der Einheiten, Zustand und Lage des Objekts sowie dem Leistungsumfang. Ein pauschaler Vergleich von Stundensätzen führt oft in die Irre – entscheidend ist, was konkret im Vertrag steht.
1. WEG-Verwaltung: Was kostet sie pro Einheit?
Für die WEG-Verwaltung werden Preise üblicherweise pro Einheit und Monat berechnet. Marktüblich sind je nach Region und Leistungsumfang:
- 25 – 45 € netto pro Wohneinheit/Monat für Standardverwaltung
- Kleinere WEGs (unter 10 Einheiten) können teurer sein, da der Fixaufwand auf weniger Einheiten verteilt wird
- Zusatzleistungen wie Sonderversammlungen, Bauprojektbegleitung oder Schadenmanagement werden oft separat abgerechnet
Bei Hausverwaltung Hermann beträgt der Grundpreis 35 € netto pro Einheit/Monat (41,65 € brutto inkl. MwSt.) – transparent und ohne versteckte Aufschläge.
2. Mietverwaltung: Prozentsatz oder Pauschale?
Bei der Mietverwaltung wird häufig ein Prozentsatz der Nettokaltmiete vereinbart – typisch sind 5–8 %. Bei einem Mietobjekt mit 800 € Nettokaltmiete wären das 40–64 € monatlich.
Alternativ bieten manche Verwalter Pauschalpreise an. Wichtig: Prüfen Sie immer, ob Leerstandszeiten in Rechnung gestellt werden – seriöse Verwalter tun das nicht.
3. Was ist im Preis enthalten?
Ein guter Verwaltervertrag sollte folgende Leistungen ohne Aufpreis enthalten:
- Buchführung, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
- Kommunikation mit Eigentümern und Behörden
- Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung (mindestens einmal jährlich)
- Beauftragung von Handwerkern bei Kleinreparaturen
- Überwachung der Instandhaltungsrücklage
Zusatzkosten können anfallen für: außerordentliche Eigentümerversammlungen, umfangreiche Bauprojekte, rechtliche Auseinandersetzungen oder Wohnungsabnahmen/-übergaben.
4. Billig ist nicht immer günstig
Ein Angebot mit 20 € pro Einheit klingt verlockend – aber wenn dafür Rücklagen nicht ordentlich geführt werden, Versammlungen schlecht vorbereitet sind oder Reparaturen verzögert werden, entstehen langfristig viel höhere Kosten für die Gemeinschaft.
Achten Sie darauf, dass der Verwalter zertifiziert nach § 26a WEG ist, einen klaren Leistungskatalog vorweist und für Rückfragen erreichbar ist.
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