Ratgeber · Recht & Gesetz
WEG-Reform 2020: Was hat sich geändert?
Warum wurde das WEG reformiert?
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) stammte in weiten Teilen aus dem Jahr 1951 und war in die Jahre gekommen. Die Reform trat am 1. Dezember 2020 in Kraft und modernisiert das Gesetz grundlegend: Entscheidungsprozesse wurden vereinfacht, die Rechte der Gemeinschaft gestärkt und der Verwalter in seiner Rolle klarer definiert.
1. Abberufung des Verwalters ohne Grund
Eine der bedeutendsten Änderungen: Seit 2020 kann die Eigentümerversammlung einen Verwalter jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufen – ohne wichtigen Grund. Der laufende Verwaltervertrag endet dann spätestens nach 6 Monaten automatisch.
Vorher war eine Abberufung ohne wichtigen Grund nur möglich, wenn der Vertrag dies ausdrücklich erlaubte. Das gab manchem Verwalter eine faktische „Unkündbarkeit".
2. Zertifizierungspflicht für Verwalter (§ 26a WEG)
Neu eingeführt wurde die Möglichkeit der zertifizierten Verwalterschaft. Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass nur ein zertifizierter Verwalter bestellt wird – also eine Person, die eine IHK-Prüfung nach der Verwalterprüfungsverordnung (VerwV) abgelegt hat.
Als zertifizierte Immobilienverwalterin (IHK Dortmund) gemäß § 26a WEG erfülle ich diese Anforderung.
3. Stärkere Stellung der Gemeinschaft
Die WEG als Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) erhält durch die Reform eine stärkere rechtliche Stellung:
- Die Gemeinschaft kann nun Ansprüche einzelner Eigentümer an sich ziehen und selbst geltend machen (§ 9a WEG).
- Der Verwalter vertritt die Gemeinschaft nach außen unbeschränkt – interne Beschränkungen gelten nur im Innenverhältnis.
4. Vereinfachte Beschlussfassung
Für bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum reicht nun einfache Mehrheit (§ 20 WEG). Vorher war für viele Maßnahmen Einstimmigkeit erforderlich – was Modernisierungen oft blockierte.
Einzelne Eigentümer können auf eigene Kosten berechtigte Maßnahmen auch allein durchführen, wenn der Beschluss versagt wird (z.B. barrierefreier Umbau, E-Ladestation, Einbruchschutz).
5. Online-Eigentümerversammlungen
Die Reform ermöglicht ausdrücklich die rein virtuelle oder hybride Eigentümerversammlung (§ 23 WEG). Eigentümer können per Video-Konferenz teilnehmen – ein echter Fortschritt besonders für große Gemeinschaften.
Was bedeutet das für Sie als Eigentümer?
Die Reform stärkt Ihre Position: Schlechte Verwaltung lässt sich leichter beenden, Modernisierungen einfacher umsetzen. Gleichzeitig wächst die Verantwortung der Gemeinschaft.
Als zertifizierte Verwalterin gemäß § 26a WEG stehe ich für professionelle, gesetzeskonforme Verwaltung – gerne zeige ich Ihnen, was das konkret für Ihre WEG bedeutet.
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