Ratgeber · Recht & Gesetz
Eigentümerversammlung: Was muss ich wissen?
Was ist die Eigentümerversammlung?
Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Entscheidungsgremium einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Mindestens einmal im Jahr muss sie stattfinden – der Verwalter ist verpflichtet, sie einzuberufen. Hier werden alle wesentlichen Fragen rund um das gemeinschaftliche Eigentum besprochen und per Beschluss entschieden.
1. Einladung und Frist
Die Einladung muss allen Eigentümern mindestens 3 Wochen vor dem Termin zugehen – in Textform (Brief, E-Mail). Sie enthält Ort, Zeit und die Tagesordnung mit allen Punkten, über die abgestimmt werden soll.
Wichtig: Über Punkte, die nicht auf der Tagesordnung stehen, darf grundsätzlich nicht abgestimmt werden. Als Eigentümer haben Sie das Recht, eigene Tagesordnungspunkte beim Verwalter zu beantragen.
2. Wer darf teilnehmen und abstimmen?
Jeder Wohnungseigentümer hat das Recht, an der Versammlung teilzunehmen und abzustimmen. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen – die Vollmacht muss schriftlich vorliegen.
Seit der WEG-Reform 2020 ist auch die Online-Teilnahme per Videokonferenz möglich, sofern dies beschlossen wurde.
3. Was wird auf der Versammlung beschlossen?
Typische Tagesordnungspunkte einer ordentlichen Jahresversammlung:
- Genehmigung der Jahresabrechnung
- Beschluss des Wirtschaftsplans für das kommende Jahr
- Festsetzung des Hausgeldes
- Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen
- Bestellung oder Abberufung des Verwalters
- Sonstige Anträge der Eigentümer
4. Wie wird abgestimmt?
Die meisten Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden und vertretenen Stimmen gefasst. Das Stimmgewicht richtet sich nach den Miteigentumsanteilen (MEA) – es sei denn, die Gemeinschaftsordnung regelt das anders.
Für bestimmte Entscheidungen (z.B. Änderung der Gemeinschaftsordnung) ist eine qualifizierte Mehrheit oder sogar Einstimmigkeit nötig.
5. Was passiert mit den Beschlüssen?
Alle Beschlüsse werden im Protokoll festgehalten und in die Beschlusssammlung eingetragen. Beschlüsse sind für alle Eigentümer bindend – auch für diejenigen, die dagegen gestimmt haben oder nicht anwesend waren.
Wer einen Beschluss anfechten möchte, muss innerhalb von einem Monat nach der Versammlung beim Amtsgericht Klage einreichen.
Gut vorbereitet in die Versammlung
Als professionelle Verwalterin bereite ich Eigentümerversammlungen sorgfältig vor: klare Tagesordnung, vollständige Unterlagen vorab, strukturierte Durchführung und rechtssicheres Protokoll. So wird die Versammlung effizient und für alle Beteiligten nachvollziehbar.
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